Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

 

Sascha M. Kleis

Allgemeines
Die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen (nachfolgend „Material“ genannt) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Lieferung
Geliefertes Material bleibt stets mein Eigentum. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die jeweils vereinbarten Nutzungsarten überlassen.

Das von mir gelieferte Material ist umgehend nach Eingang zu prüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich mitzuteilen (per E-Mail, Fax oder Post), andernfalls gilt das gelieferte Material als ordnungsgemäß und wie vereinbart.

Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vorher zu vereinbaren und richtet sich nach Art und Umfang des Materials, nach Art und Auflage des Mediums sowie nach Art und Umfang der Nutzung.

Honorare sind stets Netto-Honorare in EURO, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung ist zehn Tage nach Veröffentlichung des Materials fällig, spätestens jedoch acht Wochen nach Ablieferung - sofern das Material bis dahin noch nicht veröffentlicht wurde.

Wird das abgelieferte Material nicht veröffentlicht, ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen und spätestens acht Wochen nach Ablieferung fällig. Wird ein bestellter Beitrag noch vor Ablieferung abgesagt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% zu zahlen und zehn Tage nach dem Tag der Absage fällig.

Spesen und sonstige Gebühren
Reisekosten und sonstige Auslagen und Gebühren, die zum Zwecke eines Auftrags erforderlich sind und anfallen, sind nicht in den Honoraren enthalten und daher zusätzlich zu zahlen – gegebenenfalls auch im Voraus, wie etwa Bahn- und Flugtickets oder Hotelunterkünfte.

Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung erlaubt. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung nicht erfolgen.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet oder verfälscht werden und im Sinne des § 14 UrhG nicht entstellt werden.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.

Gem. § 25 Verlagsgesetz liefert der Besteller kostenlos ein Belegexemplar.

Haftung, Kosten
Der Auftraggeber haftet für überlassenes Material bis zur unversehrten Rücklieferung, für die er Kosten und Risiko trägt und die durch Einschreiben zu erfolgen hat. Sollte das überlassene Material Dias oder Negative beinhalten, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadenersatz pro Dia und pro Negativ 150,- Euro.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Unterbleibt die Namensnennung des Autoren/Urhebers nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Autor/Urheber Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar.

Der Besteller hat den Autoren/Urheber von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung
Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von einer Woche nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen (per E-Mail, Fax oder Post).

Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweils mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen.

Sofern zwischen dem Autoren/Urheber und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Autoren/Urheber von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, dem Autoren ist die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen.

Der Autor/Urheber haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der angelieferten Dateien oder Datenträgern eintreten.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Autor/Urheber durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat oder wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Autoren (Potsdam).
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Stand: 07. Juli 2023